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FINMA Stellt Verfahren Gegen Envion-Gründer Michael Luckow Ein / Gründer Decken Diskrepanz In FINMA-Mitteilung Auf / Ex-Verwaltungsrat Matthias Woestmann Nicht Vollumfänglich Entlastet

Wallstreet-Online

Die Gründer der envion AG widersprechen entschieden der Aussage des Untersuchungsberichtes der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA in Sachen envion AG. Diese hatte in einer Pressemitteilung von „illegalen“ Aktivitäten gesprochen. Laut FINMA-Bericht habe die envion AG unerlaubt Publikumseinlagen entgegengenommen und das Aufsichtsrecht schwer verletzt. Die Gründer verweisen darauf, dass der Untersuchungsbericht nicht rechtskräftig ist und dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Behauptung des Ex-Verwaltungsrates der envion AG, Matthias Woestmann, er sei durch den Bericht „vollumfänglich entlastet“ worden, bezeichnen die Gründer als „absurd und unwahr“.

Im Ergebnis stellte die FINMA das Verfahren gegen den Mitbegründer der envion AG, Michael Luckow, ein.

Die in der FINMA-Verfügung vorgeworfene angebliche Verletzungshandlung soll darin bestehen, die Formalien für eine Anleihe bei der Prospekterstellung nicht eingehalten zu haben. Mit weiteren Fragen hat sich die Schweizerische Finanzmarktaufsicht nicht befasst.

Die Beurteilung der angeblichen und nicht rechtskräftig festgestellten Verletzungshandlung stützt sich vorrangig darauf, dass den Investoren nach 30 Jahren ein Rückzahlungsrecht für ihre Investitionen zustehen würde und deshalb die Investitionen Einlagencharakter hätten. Tatsächlich ist der Prospekt an dieser Stelle jedoch klar, denn an keiner Stelle wurde den Investoren mitgeteilt, dass ihnen unabhängig vom unternehmerischen Ergebnis ein solcher Rückzahlungsanspruch zustünde. Die seitens der FINMA zur Begründung dieser Auffassung bemühten Indizien stellen sich bei Lichte betrachtet als denkbar schwach dar und stehen letztlich im Widerspruch zum Wortlaut der Angaben im Prospekt.

Die FINMA hat den Verwaltungsrat der envion AG, Matthias Woestmann, entgegen seiner verbreiteten Pressemitteilung nicht „vollumfänglich“ entlastet, sondern nur insoweit, als es die aufsichtsrechtlich relevante Beurteilung des angeblichen Verstoßes gegen Schweizer Finanzmarktrecht und die sich hieraus ergebenden prospektrechtlichen Formalien betrifft. Hier habe er auf den seitens der envion AG bei der Schweizer Wirtschaftsrechtskanzlei Kellerhals Carrard eingeholten Rechtsrat vertrauen dürfen.

Michael Luckow, Mitbegründer der envion AG:

„Ich freue mich, dass das Verfahren der FINMA gegen mich eingestellt wurde. Die FINMA erkannte zurecht, dass es unsererseits keine vorsätzliche Schädigung der Anleger gab. Sie erkannte auch, dass wir nicht absichtlich gegen die FINMA-Richtlinien verstoßen haben, weil wir uns auf den fehlerhaften Rat der Rechtsberater von Ex-Verwaltungsrat Woestmann verlassen hatten.“

Michael Luckow weiter:

Allerdings weise ich die Behauptung von Matthias Woestmann strikt zurück, dass die Einstellung der FINMA den Schluss zulasse, er habe seine Aufgaben erfüllt. Seine Aufgabe bestand darin, die envion AG in der Schweiz zu gründen und mit von ihm zu bestellenden Beratern einen „wasserdichten“ Prospekt zu verfassen, der den Anforderungen der FINMA zu dem auf das Projekt zugeschnittenen ICO genügt. Dem ist Woestmann ganz offensichtlich nicht nachgekommen, genauso wenig wie der Besetzung einer Revisionsstelle der envion AG, die letztendlich zur Liquidation des Unternehmens geführt hat.

Von einer „vollumfänglichen Entlastung“ des verantwortlichen Ex-Verwaltungsrates Woestmann, so wie er sie in einer verbreiteten Pressemeldung behauptet, kann also keine Rede sein. Seine Behauptung ist absurd und unwahr.“

Matthias Woestmann und Thomas van Aubel sind verantwortlich für einen millionenschweren Schaden an zehntausenden von Investoren und müssen sich dafür noch in anderen Verfahren verantworten. Der 14. Zivilsenat des Kammergerichtes Berlin sieht ein kollusives Verhalten zwischen dem ehemaligen Verwaltungsrat der envion AG, Matthias Woestmann und seinem Geschäftspartner Thomas van Aubel, der zusammen mit seiner Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen die gleichberechtigte Geschäftsführung der beklagten Sycamore GmbH inne hat und die zugleich gemeinsam über 66 Prozent der Gesellschaftsanteile verfügen.

Nachdem Woestmann als Geschäftsführer der beklagten Quadrat Capital GmbH ein bestehendes Treuhandverhältnis mit den envion-Gründern rechtswidrig dazu genutzt hatte, die treuhänderisch gehaltenen Anteile der Gründer von 81 % auf 31 % zu verwässern, übernahm die Sycamore GmbH von Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von Falkenhausen mit 61 % der Aktien die Mehrheit an der envion AG bereits wenige Tage nach dem Ende des ICO.

Mit dieser Machtübernahme war jegliche Einflussmöglichkeit des Gründerteams auf die Projektrealisierung verhindert und das Projekt kam zu einem Stillstand.

In seinem Urteil vom 26.2.2019 bezeichnete das Kammergericht das Verhalten als „sittenwidrig“ und „schwer verwerflich“ und sah ein „besonderes Maß an Rücksichtslosigkeit gegenüber den Geschädigten“ und bestätigte damit das bereits im Juni 2018 ergangene erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Berlin (Kammergericht Berlin, 14. Zivilsenat vom 26.2.2019 zum Aktenzeichen 14 U 72/18; Vorinstanz: Landgericht Berlin, Urteil vom 21.06.2018 zum Aktenzeichen90 O 38/18)

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